Die Europäische Union überarbeitet die EMAS-Verordnung (Eco-Management and Audit Scheme), um ihre Wirksamkeit und Anwendbarkeit zu verbessern. Diese Überarbeitung zielt darauf ab, die Umweltleistung von Organisationen weiter zu fördern und die nationale Umsetzung zu vereinfachen. Die Änderungen sollen EMAS zu einem noch stärkeren Instrument für nachhaltiges Wirtschaften machen.
Wichtige Neuerungen und Ziele
Die Weiterentwicklung der EMAS-Verordnung konzentriert sich auf mehrere Schlüsselbereiche, um das System attraktiver und effektiver zu gestalten. Dazu gehören:
- Vereinfachung der Anforderungen: Die Bürokratie soll reduziert werden, um die Teilnahme für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu erleichtern.
- Stärkung der Umweltleistung: Der Fokus liegt verstärkt auf der messbaren Verbesserung der Umweltleistung, nicht nur auf der Einhaltung von Vorschriften.
- Integration in Nachhaltigkeitsstrategien: EMAS soll besser in die übergeordneten Nachhaltigkeits- und CSR-Strategien (Corporate Social Responsibility) von Organisationen integriert werden.
- Verbesserte Kommunikation: Die Transparenz und die Kommunikation der Umweltleistung durch Umweltberichte sollen gestärkt werden.
Nationale Umsetzung und Herausforderungen
Die erfolgreiche Umsetzung der EMAS-Verordnung auf nationaler Ebene ist entscheidend für ihren Erfolg. Dies beinhaltet die Anpassung nationaler Gesetze und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen. Herausforderungen können in der Harmonisierung der nationalen Regelungen und der Schulung von Gutachtern und Organisationen liegen. Die deutsche Umweltbundesamt (UBA) spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung und Förderung von EMAS in Deutschland und trägt zur Weiterentwicklung der Verordnung bei.
Vorteile von EMAS für Organisationen
Organisationen, die EMAS anwenden, profitieren auf vielfältige Weise:
- Verbesserte Umweltleistung: Systematische Erfassung und Reduzierung von Umweltauswirkungen.
- Kosteneinsparungen: Effizientere Ressourcennutzung führt oft zu geringeren Betriebskosten.
- Gesteigertes Ansehen: Ein positives Image und Vertrauen bei Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit.
- Rechtssicherheit: Bessere Einhaltung von Umweltvorschriften.
- Mitarbeitermotivation: Einbindung der Mitarbeiter in Umweltziele und -maßnahmen.
Die Überarbeitung der EMAS-Verordnung verspricht, das System weiter zu stärken und Organisationen dabei zu unterstützen, ihre Umweltziele zu erreichen und einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft zu leisten.
Quellen
- Weiterentwicklung der EG-EMAS-Verordnung und deren nationaler Umsetzung, Umweltbundesamt.
