Dringlichkeit:
Hoch
Gesetzliche Verpflichtung:
Basierend auf der Mitarbeiterzahl besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. Dennoch empfehlen wir präventive Arbeitsschutzmaßnahmen.
Dringlichkeit:
Basierend auf der Mitarbeiterzahl besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. Dennoch empfehlen wir präventive Arbeitsschutzmaßnahmen.